Honorar & Rahmenbedingungen 

Eine therapeutische Begleitung ist eine persönliche und individuelle Zusammenarbeit, 
die Zeit, Vertrauen und innere Bereitschaft braucht.

Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ausführlichen Anamnese. 

In einem geschützten Rahmen haben Sie Zeit, in Ruhe zu schildern, was Sie aktuell belastet und was Sie sich wünschen. 
Wir sprechen unter anderem darüber: 
* Welche Beschwerden oder Symptome Sie wahrnehmen
* Seit wann diese bestehen
* Welche Lebensumstände eine Rolle spielen
* Welche bisherigen Bewältigungsversuche es gab
* Was Sie sich von einer Begleitung erhoffen

Am Ende der Sitzung klären wir: 
* Wie ich Ihre Situation einschätze
* Wie ich Sie unterstützen kann
* Und ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist
Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie weitere Termine vereinbaren möchten.
Es besteht keinerlei Verpflichtung.

 

Unverbindliches telefonisches Erstgespräch 

(ca. 15 Min.): kostenfrei 

Anamnesegespräch & Therapiesitzung:
Dauer: ca. 60 Minuten
Honorar: 80 € 
In besonderen finanziellen Situationen sprechen Sie mich gerne an. 

Die Sitzungen finden in einem geschützten, wertschätzenden Rahmen statt und orientieren sich an Ihrem individuellen Anliegen und Ihrem persönlichen Tempo.

Auch online kann ich Ihnen Termine anbieten.

Hinweis:
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich privat ab. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. 


Vorteile einer privaten Abrechnung: 

• kurzfristige und zeitnahe Terminvereinbarungen  
• keine langen Wartezeiten

• Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen. 

• Ich habe Schweigepflicht. 

• Es wird keine Diagnose oder ein Behandlungsplan an Deine Krankenkasse übermittelt.
• Keine Probleme bei der Verbeamtung und  Abschlüssen von Lebensversicherungen

Sofern Sie privatversichert seien sollten oder eine Zusatzversicherung haben, klären Sie  Erstattungsmöglichkeiten bitte mit Ihrer Versicherung.


Das Ausfallhonorar bei kurzfristigen Absagen beläuft sich auf 60 €. Die Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht min. 24. Stunden vorher abgesagt wurde.